Systeme + Consulting im EDV-Bereich GmbH, 64546 Mörfelden-Walldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Verkauf von Hardware- u. Softwareprodukten, Service, Beratung und Organisation


1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers telefonische oder mündliche Abreden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen und Erklärungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
1.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Prospekte mit allen Unterlagen dürfen Dritte, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten das Urheberrecht an ihnen und solange uns der Auftrag nicht erteilt wird, auch das Eigentum.
1.3. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind uns unverzüglich vor Ausführung des Auftrages, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.


2. Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutz (BDSG)
2.1 Soweit zum Abschluss und zur Abwicklung der Geschäfte erforderlich und im Rahmen des BDSG zulässig, werden die Daten des Auftraggebers bei uns gespeichert und verarbeitet.
2.2 SYSTEME + CONSULTING verpflichtet sich bei Durchführungen des Auftrages, die einschlägigen Vorschriften des BDSG zu beachten, einschließlich der nach §6 BDSG zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen.


3. Preise, Berechnung, Aufrechnung, Zurückhaltung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber, so bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
3.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist, ausgeschlossen, soweit nicht das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Mörfelden auf Gefahr des Auftraggebers.
4.2 Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers für seine Rechnung.
Schadensmeldungen sind sofort nach Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen.
4.3 Der Auftraggeber hat Teilleistungen anzunehmen, es sei denn, er weist nach, daß deren Annahme ihm nicht zugemutet werden kann.
4.4 Die Leistungsverpflichtung von SYSTEME + CONSULTING setzt die richtige und rechtzeitige Vornahme aller dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungshandlungen sowie die Übermittlung aller für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen seitens des Auftraggebers voraus. Ist Individualsoftware Vertragsgegenstand, gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Systemanalyse und Programmierung beizubringenden Unterlagen und Informationen. Erfüllt der Auftraggeber seine Obliegenheiten nicht, nur zum Teil oder verspätet, entfällt die Leistungspflicht von SYSTEME + CONSULTING bzw. verlängert sich die Leistungsfrist von SYSTEME + CONSULTING entsprechend.
4.5 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.6 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen.
4.7 Alle Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung sowie sonstige unvorhersehbaren Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich, ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten/ Erfüllungshilfen eingetreten sind -, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens oder im Falle der Unmöglichkeit voll von den vertraglich übernommenen Liefer- und Leistungsverpflichtungen.


5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der künftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung gegen den Auftraggeber erwerben, unser Eigentum.
5.2 Solange die Ware in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, hat der Auftraggeber jede Verfügung über die Ware, insbesondere Übereignung, Verpfändung oder Besitzübertragung zu unterlassen. Der Auftraggeber hat uns von allen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich zu benachrichtigen. Er trägt etwaige Interventionskosten.


6.Eigentums- und Urheberrechte an der Software
6.1 Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an der Software verbleiben - auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden - uneingeschränkt bei uns. Der Kunde hat alle Informationen über die Software und sonstige Unterlagen vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zu nutzen und die Geheimhaltung auch gegenüber eigenen Mitarbeitern und Dritten zu sichern.
6.2 Ohne unsere Zustimmung dürfen weder die Software noch die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen usw. in irgendeiner Weise anderweitig genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt werden oder Dritten zur Information oder gar Nutzung zugänglich gemacht werden. Auch der Kunde darf unsere Software nur auf der Anlage und nur an dem Ort nutzen, auf der bzw. an dem die Software installiert wurde, sofern nicht eine Mehrfachnutzung schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.
6.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch für die Zeit nach Beendigung des jeweiligen Vertrages in Kraft.


7. Mängelrüge
7.1 Mängel der Leistungen von SYSTEME + CONSULTING die offensichtlich sind oder durch eine zumutbare Unternehmung seitens des Auftraggebers erkennbar sind, sind von diesem unverzüglich, spätestens binnen 5 Tage schriftlich anzuzeigen.
7.2 Werden Mängel erst bei der Verarbeitung erkennbar, sind diese unverzüglich nach der Feststellung schriftlich zu rügen; insoweit können Beanstandungen nur berücksichtigt werden, wenn die Verarbeitung sofort eingestellt wird.


8. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
8.1 Für mangelhafte Leistungen erfolgt nach Wahl des Auftraggebers Nachbesserung oder Ersatzlieferung ordnungsgemäßer Leistungen gegen Rücknahme der mangelhaften Leistungen oder Ersatz des Minderwertes. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beanstandungen und Fehler sind unverzüglich und schriftlich geltend zu machen.
8.2 Schadensersatzansprüche, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, aus einem vertragsähnlichen Rechtsverhältnis oder auf gesetzliche Regelungen gestützt werden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der SYSTEME + CONSULTING beruhen. Für bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Schäden haftet SYSTEME + CONSULTING nicht.
8.3 Die in Ziffer 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse lassen die Haftung für Schäden, die aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zu ersetzen sind, unberührt.
8.4 Sämtliche in Ziffer 8.1 und 8.2 genannten Ansprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Kunden.


9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
9.1 Für sämtliche Geschäfte gilt deutsches Recht, auch für Auslandsgeschäfte.
9.2 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung
nach § 38 der Zivilprozeßordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Darmstadt.


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¹ Abbildung kann abweichen